Mittelstufe
Die Jahre, die die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe verbringen, sind geprägt von der Entwicklung zum jungen Erwachsenen. Gleichzeitig fallen in diese Zeit wichtige Entscheidungen, die die weitere Schulkarriere maßgeblich beeinflussen können.
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen als Mittelstufenleiterin Informationen geben, die Ihnen bei Fragen und Entscheidungen zur Schullaufbahn helfen sollen.
Sie finden deshalb Informationen zum Aufstieg in den Klassenstufen, aber auch zu anstehenden Kurswahlen.
Haben Sie Rückfragen oder benötigen Sie weitere Informationen, so können Sie mich unter der eMail-Adresse der Schule erreichen.
Angelika Rudemann
Schulartordnung (SAVOGym)
Seit dem 1. August 2011 gilt eine veränderte Schulartordnung für Gymnasien. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der Schulartordnung finden Sie hier.
Falls Sie die Schulartordnung (SAVOGym) im vollständigen Originaltext lesen möchten, klicken Sie bitte hier.
(Mitunter führen Links nach einiger Zeit nicht mehr auf die gewünschte Seite. Sollte das hier der Fall sein, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir eine Änderung vornehmen können.)
Aufsteigen in die Klassenstufen 8 und 9 in G8
Am Ende eines Schuljahres steigen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 ohne Versetzungsbeschluss auf. Daneben gibt es aber auch ein freiwilliges Wiederholen oder das Aufsteigen unter Vorbehalt, d. h. die Schülerin oder der Schüler besucht die nächste Klassenstufe für ein halbes Jahr auf Probe. Dies tritt ein, wenn die Klassenkonferenz erhebliche Zweifel an einer erfolgreichen Mitarbeit im nächsten Schuljahr hat und die Eltern die freiwillige Wiederholung nicht wünschen. Ein Beispiel finden Sie hier.
Aufsteigen in die Oberstufe in G8 oder G9
Am Ende der 9. Klasse für G8 oder der 10. Klasse für G9 entscheidet die Klassenkonferenz durch einen Versetzungsbeschluss das Aufsteigen in die Oberstufe.
Laut Schulartordnung gibt es zwei Kriterien eine Schülerin bzw. ein Schüler zu versetzen.
1. Eine Versetzung erfolgt stets, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind.
2. Eine Versetzung erfolgt, wenn die Konferenz der Auffassung ist, dass eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe erfolgen kann.
D. h. es wird geprüft, ob die Schülerin oder der Schüler trotz einzelner mangelhafter Leistungen das Abitur erreichen könnte.
Hier ist mitentscheidend, in welchen Fächern diese schwachen Leistungen vorliegen, denn einige Fächer können je nach Profilwahl später abgewählt werden. Kritisch ist der Fall, wenn eine mangelhafte Leistung in den Kernfächern Deutsch, Englisch oder Mathematik vorliegt.
Die Versetzung in Klasse 10 für G9
(Gilt nur für die 9. Klassen im Schuljahr 2011/12; läuft danach für die JMS aus):
Die Versetzung am Ende dieses Schuljahres erfolgt nach den Bestimmungen der neuen Schulartordnung. Näheres entnehmen Sie diesem Beispiel.
Kontingentstundentafel
In Schleswig-Holstein gilt eine Kontingentstundentafel, in der für die in der Sekundarstufe I zu unterrichtenden Fächer bzw. Fächergruppen jeweils Gesamtstundenzahlen (die Kontingente) festgelegt worden sind, die von der Schule auf die einzelnen Jahrgangsstufen verteilt werden.
Es ist bundeseinheitlich festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur Unterricht im Umfang von 265 Wochenstunden erhalten sollen. Davon sind in der Kontingentstundentafel 168 Wochenstunden erfasst. (Die übrigen 97 Wochenstunden entfallen auf die Oberstufe.)
Eine Übersicht über die derzeitige Verteilung an der Jungmannschule finden Sie hier.
Wahlunterricht
In der Kontingentstundentafel enthalten sind insgesamt fünf Stunden Wahlunterricht. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt also pro Schuljahr wenigstens ein Angebot aus unserer Liste des Wahlunterrichts aus.
Die Übersicht über dieses Angebot (AG-Liste) finden Sie hier.
Wahlpflichtunterricht und 3. Fremdsprachen
In den Klassenstufen 8 und 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler Wahlpflichtunterricht. Angeboten werden zur Zeit die Fremdsprachen Französisch, Latein und Russisch (als dritte Fremdsprache) sowie Pädagogik/Psychologie und Kunst/Informatik.
Gewählt wird aus eines dieser Angebote für beide Schuljahre.
Nähere Informationen zum Wahlpflichtunterricht an der Jungmannschule lesen Sie hier.
Die folgende Übersicht nennt wesentliche Ziele und Inhalte der zur Zeit an der Jungmannschule angebotenen Wahlpflichtfächer.
Weitere Informationen zu den 3. Fremdsprachen lesen Sie unten.
Die Curricula zu den Fremdsprachen finden Sie unter dem Menuepunkt Fachcurricula.
Die Curricula zum Wahlpflichtfach Pädagogik/Psychologie finden Sie hier für
die 8. Klasse und die 9. Klasse.
Weitere Informationen zur Wahl einer 3. Fremdsprache
Im Einführungsjahr der Oberstufe belegen die Schülerinnen und Schüler neben Englisch als 1. Fremdsprache Latein oder Französisch als 2. Fremdsprache. Eine Ausnahme bildet das naturwissenschaftliche Profil: Hier entfällt die 2. Fremdsprache bereits im Einführungsjahr. (In den anderen Profilen kann die 2. Fremdsprache je nach sonstiger Fächerbelegung nach dem Einführungsjahr abgewählt werden.
Im Sprachprofil ist die 2. Fremdsprache Profilfach.)
Nur wenn in der 8. Klasse Französisch oder Latein als 3. Fremdsprache angewählt wird, kann diese in der Oberstufe gegen die bisherige 2. Fremdsprache ausgetauscht werden
(z. B. Wechsel von Latein zu Französisch).
Dies veranschaulicht auch unsere Übersicht zur Sprachenfolge.
Falls noch weiterer Informationsbedarf über die beiden Fremdsprachen besteht, hier nähere Informationen der beiden Fachschaften:


